Ratgeber
Wintergarten ohne Baugenehmigung: Wie groß darf ein Wintergarten sein?
In vielen Bundesländern können Sie Ihren Traum vom eigenen Wintergarten verwirklichen, ohne zwingend eine Baugenehmigung zu benötigen. Die Größe Ihres Wintergartens spielt dabei eine entscheidende Rolle. Wir verraten Ihnen, welche Vorschriften in den jeweiligen Bundesländern gelten.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Vorschriften für Wintergärten
Wenn Sie planen, einen Wintergarten zu errichten, gibt es einige allgemeine Vorschriften, die Sie beachten sollten. Diese Vorschriften können je nach Bundesland unterschiedlich sein, aber es gibt einige grundlegende Regeln, die überall gelten.
Definition und Arten von Wintergärten
Ein Wintergarten ist ein Anbau an ein bestehendes Gebäude, der überwiegend aus Glas besteht und als zusätzlicher Wohnraum genutzt wird. Es gibt zwei Haupttypen von Wintergärten: Kaltwintergärten und Warmwintergärten. Kaltwintergärten sind nicht beheizt und dienen hauptsächlich als Schutz vor Wind und Wetter. Warmwintergärten hingegen sind beheizt und können das ganze Jahr über als Wohnraum genutzt werden.
Rechtsgrundlagen für die Wintergartengröße
Die rechtlichen Grundlagen für den Bau eines Wintergartens sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) geregelt. Diese Vorschriften legen fest, unter welchen Bedingungen ein Wintergarten genehmigungsfrei errichtet werden kann und wann eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Größe und Volumen eines Wintergartens
Die Größe und das Volumen Ihres Wintergartens sind entscheidende Faktoren dafür, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht. In einigen Bundesländern dürfen Kaltwintergärten bis zu einer bestimmten Größe und einem bestimmten Volumen genehmigungsfrei errichtet werden. Beispielsweise sind in Brandenburg und Thüringen Kaltwintergärten bis 20m² Fläche und 75m³ Volumen genehmigungsfrei. In Nordrhein-Westfalen darf ein eingeschossiger Wintergarten bis zu 25m² groß sein, ohne dass eine Genehmigung erforderlich ist.
Weitere bauliche Merkmale
Neben der Größe und dem Volumen gibt es weitere bauliche Merkmale, die Sie beachten müssen. Dazu gehören die Materialien, die für den Bau verwendet werden, sowie Abstandsregelungen zu Nachbargrundstücken. In der Regel müssen Wintergärten aus feuerfesten Materialien bestehen und bestimmte Abstände zu den Grundstücksgrenzen einhalten. Diese Abstandsregelungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegt.
Bebauungsplan und lokale Auflagen
Der Bebauungsplan Ihres Grundstücks kann zusätzliche Auflagen enthalten, die Sie beachten müssen. Diese Pläne legen fest, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet genutzt werden dürfen und welche baulichen Maßnahmen zulässig sind. Es ist daher wichtig, sich beim zuständigen Bauamt über den Bebauungsplan und mögliche lokale Auflagen zu informieren.
Nachbarn und deren Zustimmung
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Berücksichtigung der Interessen Ihrer Nachbarn. Ein Wintergarten kann das Erscheinungsbild des Nachbargrundstücks beeinflussen, und in einigen Fällen ist deren Zustimmung erforderlich. Es ist daher sinnvoll, frühzeitig das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen und mögliche Konflikte zu vermeiden.
Genehmigungsfreie Wintergärten nach Größe und Bundesland
Bundesland | Genehmigungsfrei unter den Auflagen |
Immer genehmigungspflichtig | |
Immer genehmigungspflichtig | |
Wintergarten in Berlin | Immer genehmigungspflichtig |
Wintergarten in Brandenburg | Genehmigungsfrei für Kaltwintergärten bis 20m² Fläche und 75m³ Volumen (§61 BbgBO) |
Wintergarten in Bremen | Genehmigungsfrei bei überwiegend verglasten Wintergärten bis 2,50m Tiefe und 30m² Fläche (§61 BremLBO) |
Immer genehmigungspflichtig | |
Wintergarten in Hessen | Genehmigungsfrei bis 30m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 (§55 HBO) |
Wintergarten in Mecklenburg-Vorpommern | Immer genehmigungspflichtig |
Wintergarten in Niedersachsen | Immer genehmigungspflichtig |
Genehmigungsfrei bei eingeschossigen Wintergärten bis 25m² (§§ 65,67 BauO NRW) | |
Wintergarten in Rheinland-Pfalz | Genehmigungsfrei bei ebenerdigen Kaltwintergärten bis 50m² (§ 62 Absatz 2 LBauO) |
Wintergarten in Saarland | Immer genehmigungspflichtig |
Wintergarten in Sachsen | Immer genehmigungspflichtig |
Wintergarten in Sachsen-Anhalt | Immer genehmigungspflichtig |
Immer genehmigungspflichtig | |
Wintergarten in Thüringen | Genehmigungsfrei für Kaltwintergärten bis 20m² Fläche und 75m³ Volumen (§ 60 ThürBO) |
Da Vorschriften sich ändern können, empfiehlt es sich vor der Planung stets mit dem zuständigen Bauamt Kontakt aufzunehmen. Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Wintergarten? Wir beraten Sie gerne!