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Ratgeber

Wintergarten und Grundsteuer –
das müssen Sie beachten

Ein Wintergarten kann den Wohnkomfort erheblich steigern und zusätzlichen Wohnraum schaffen. Allerdings beeinflusst ein solcher Anbau auch die Berechnung der Grundsteuer für Ihre Immobilie. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Wintergärten bei der Berechnung der Wohnfläche berücksichtigt werden und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Zudem geben wir Ihnen einen Überblick über die relevanten gesetzlichen Bestimmungen und bieten praktische Tipps für die korrekte Angabe in der Grundsteuererklärung.

Inhaltsverzeichnis

Unterscheidung zwischen beheizten und unbeheizten Wintergärten

Bei der Berechnung der Grundsteuer spielt die Unterscheidung zwischen beheizten und unbeheizten Wintergärten eine wesentliche Rolle, da sie unterschiedlich zur Wohnfläche zählen.

 

Beheizte Wintergärten: Ein beheizter Wintergarten, der ganzjährig als Wohnraum genutzt wird, wird in der Regel vollständig zur Wohnfläche hinzugerechnet. Das bedeutet, dass seine gesamte Grundfläche bei der Ermittlung der Wohnfläche berücksichtigt wird, was sich entsprechend auf die Höhe der Grundsteuer auswirkt.

 

Unbeheizte Wintergärten: Unbeheizte Wintergärten, die nicht dauerhaft als Wohnraum dienen, werden typischerweise nur anteilig zur Wohnfläche gezählt. In vielen Fällen wird hierbei die Hälfte der Grundfläche des Wintergartens angesetzt. Diese reduzierte Anrechnung spiegelt die eingeschränkte Nutzbarkeit wider und beeinflusst somit die Berechnung der Grundsteuer entsprechend.

So berechnen Sie die Grundsteuer für Ihren Wintergarten

Die Berechnung der Grundsteuer für Ihren Wintergarten hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der Beheizung und der Nutzung des Raumes. Hier erfahren Sie, wie Sie die Grundsteuer für Ihren Wintergarten korrekt ermitteln können:

 

Die Grundsteuer wird nach folgender Formel berechnet:

 

Grundsteuer = Wert × Steuermesszahl × Hebesatz

 

Dabei ist zu beachten:

 

  1. Der Wert Ihrer Immobilie wird unter Berücksichtigung der Wohnfläche (einschließlich des Wintergartens) ermittelt.
  2. Die Steuermesszahl variiert je nach Bundesland und Art der Immobilie.
  3. Der Hebesatz wird von Ihrer Gemeinde festgelegt.

Neue Grundsteuer ab 2025

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer, die alle Immobilieneigentümer in Deutschland betrifft, einschließlich derjenigen mit Wintergärten. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

Neuberechnung der Grundsteuer

Die Grundsteuer wurde für jedes Grundstück und jedes Haus neu bewertet.

  • Die Berechnung basiert auf dem Grundstückswert, der Grundsteuermesszahl und dem Hebesatz.
  • Der Grundstückswert wird nun anhand des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete berechnet.

Regionale Unterschiede

  • Nicht alle Bundesländer folgen dem Bundesmodell. Einige haben eigene Regelungen eingeführt.
  • Eigentümer sollten sich über die spezifischen Regeln in ihrem Bundesland informieren.

Wichtige Fristen und Daten

  • Bis Ende Januar 2023 mussten Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben.

  • Ab dem 1. Januar 2025 ist die neue Grundsteuer zu zahlen.

Handlungsbedarf für Eigentümer

  • Wer die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpasst hat, sollte diese umgehend nachholen, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.

  • Gegen fehlerhafte Grundsteuerbescheide kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden.

Wichtige Fristen und Daten

  • Bis Ende Januar 2023 mussten Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben.

  • Ab dem 1. Januar 2025 ist die neue Grundsteuer zu zahlen.

Handlungsbedarf für Eigentümer

  • Wer die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verpasst hat, sollte diese umgehend nachholen, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.

  • Gegen fehlerhafte Grundsteuerbescheide kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden.

Fazit: Wintergarten und Grundsteuer

Die Errichtung eines Wintergartens kann sich auf die Grundsteuer auswirken, da er in der Regel als Erweiterung der Wohnfläche betrachtet wird. Durch sorgfältige Planung und korrekte Meldung können Sie sicherstellen, dass Ihr Wintergarten angemessen in der Grundsteuerberechnung berücksichtigt wird. Gleichzeitig können Sie von den Vorteilen eines erweiterten Wohnraums profitieren, ohne von unerwarteten steuerlichen Konsequenzen überrascht zu werden.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Anrechnung von Wintergärten auf die Wohnfläche je nach Bundesland variieren können. Daher empfiehlt es sich, die spezifischen Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung zu prüfen oder fachkundigen Rat einzuholen, um die korrekte Ermittlung der Wohnfläche für die Grundsteuer sicherzustellen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Planung Ihres Wintergartens weiter!